Pressluftgewehr Brocock Super Six Concept Walnuss

Pressluft betriebenes Luftgewehr aus dem Hause Brocock.Klassischer Jagdschaft und höchste PräzisionAlle Waffen sind ausgestattet mit 200 bar Pressluft Kartuschen zur Schnellbefüllung. Mit F-Zulassung für Deutschland und einer Energie von max. 7,5 Joule .Alle Waffen können mit Schalldämpfern ausgestattet werden. Alle Waffen verfügen über eine 11mm Schiene zur Aufnahme von Zielfernrohren. Vorteile die überzeugen: - sehr gute Verarbeitungsqualität made in UK!- Holzschaft aus Walnuss- Mehrlader mit 6 Schuss Trommel. - jagdliches Design mit Schaftpunzierung.- Einstellbarer Druckpunktabzug Lieferung ohne Schalldämpfer und ohne Zielfernrohr!Altersnachweis erforderlich. Frei ab 18 Jahren! Technische DatenSystem: PressluftsystemKaliber: 4,5 mm (.177) DiaboloMagazinkapazität: 6 Schuss TrommelmagazinLauf: gezogener LaufLauflänge: 520mmSchaft/Gehäuse: hochwertiger Holzschaft aus WalnussholzVisierung: ohne - 11mm Schiene zur Aufnahme von Zielgeräten vorhandenEnergie: F-Waffe < 7,5 JouleLänge: 934mmGewicht: 2.500 GrammRechtlicher HinweisDruckluftwaffen unterliegen in Deutschland dem Waffengesetz (WaffG), das ihren Erwerb und Besitz beschränkt. Luftgewehre und Luftpistolen, bei denen die Bewegungsenergie des Geschosses, gemessen ca. ein Meter vor der Laufmündung, die so genannte ?E0? (?E Null?), 7,5 Joule nicht überschreitet, dürfen ab 18 Jahren frei erworben und besessen werden. Das Schießen mit diesen Luftgewehren und Luftpistolen ist außer auf behördlich zugelassenen Schießständen auch auf umfriedeten Grundstücken erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Das ?Führen? von Druckluftwaffen (das ist das ?zugriffsbereite? Bereithalten, beziehungsweise das Mit sich herumtragen einer geladenen oder ungeladenen Waffe außerhalb eines Grundstückes) ist dagegen nur mit gültigem Waffenschein zulässig. Für Druckluftwaffen wird jedoch generell kein Waffenschein ausgestellt und somit ist das Führen von Luftgewehren und Luftpistolen in jedem Fall untersagt. Luftgewehre und Luftpistolen deren E0, also ihre Geschossenergie, 7,5 Joule nicht überschreitet, werden mit einem besonderen Prüfzeichen (?F im Fünfeck?) gekennzeichnet. Liegt die Mündungsenergie dagegen über 7,5 Joule, so ist für Erwerb und Besitz nach dem Waffengesetz eine Erwerbsgenehmigung und eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Mit derartigen Waffen darf, außer auf genehmigten Schießstätten, nur bei Vorliegen einer gesonderten ?Schießerlaubnis? geschossen werden. Die Geschosse für Druckluftwaffen unterliegen keiner Erwerbsbeschränkung. Auch bei einer Mündungsenergie von max. 7,5 Joule sind Verletzungen möglich. Auf geeignete, stabile Kugelfänge ist zu achten, Vorkehrungen gegen Gefährdungen durch Abpraller und ?Querschläger? sind erforderlich.
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