Uploadbedingungen
1. Einräumung von Nutzungsrechten
Wenn Du Dein Foto in Freie-Waffen.com einstellst, bietest Du das Foto jedem anderen Nutzer von Freie-Waffen.com zur Ansicht und nicht zur weiteren Verwendung an.

Du gestattest ausschließlich Freie-waffen.com, Dein Foto für die Schaffung eines „neuen eigenständigen grafischen Werkes“ zu verwenden (z.B. Collagen, Internetseiten oder Werbemittel).

Die Nutzungsrechte, die Du an Deinem Foto auf diesem Weg einräumst, beinhalten nicht die Erlaubnis, das Foto herunterzuladen und zu speichern.

Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt direkt von Dir an den User. Freie-Waffen.com ist an dem entsprechenden Vertrag nicht beteiligt, da Freie-Waffen.com nur das Forum bietet, dass Dir und den anderen Nutzern die technische Plattform für den Upload zur Verfügung stellt.

2. Bei Freie-Waffen.com nicht erlaubte Fotos
Bitte beachte, dass bei Freie-Waffen.com nicht alle Fotos erlaubt sind.

Zum Schutz von Freie-Waffen.com und aller unserer Nutzer:

a) Herkunft des Fotos

Die Einstellung eines Fotos in Freie-Waffen.com ist grundsätzlich nicht gestattet,
- Wenn Du das Fotos nicht selbst gemacht hast, es sei denn, der Urheber des Fotos hat Dir die Verwendung des Fotos für Freie-Waffen.com gestattet.
- Wenn Du ein Foto, das ursprünglich von einem anderen Urheber stammt, zwar selbst bearbeitet hast, so dass es grundlegend verändert wurde, der ursprüngliche Urheber dieser Bearbeitung aber nicht zugestimmt hat.
- Wenn das Foto aus anderen Fotodatenbanken, Fotokatalogen o.ä. stammt oder Du es sonst im Internet, in einem Buch etc. gefunden hast.

- Beleidigungen, Pornografie, Rassismus

b) Wir verbieten die Einstellung von Fotos in Freie-Waffen.com, die verleumderischer oder ehrverletzender Natur sind, einen pornografischen, obszönen oder sexuell herabwürdigenden Inhalt haben oder rassistisch oder gewaltverherrlichend sind.

c) Fotos von Gegenständen oder Gebäude

Wenn Du Gegenstände oder Gebäude auf Deinem Foto abbildest, gilt Folgendes:

Es ist grundsätzlich zulässig, Gegenstände zu fotografieren und das entstandene Foto zu verwenden, indem man es, zum Beispiel, in Freie-Waffen.com einstellt.

Nicht zulässig sind Fotos von urheberrechtlich geschützten Gegenständen. Dies betrifft zum Beispiel Fotos von Gemälden, von Skulpturen in Museen, von anderen Fotos, von Theater- oder Tanzwerken, Möbelstücken, deren Design nicht ausschließlich den praktischen Notwendigkeiten geschuldet ist etc, es sei denn der Urheber des Gegenstandes hat der Verwendung des Fotos, wie sie bei Freie-Waffen.com vorgesehen ist, zugestimmt. Anderes gilt nur, wenn sich die geschützten Gegenstände bleibend an öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen befinden.
Auch die Außenansicht eines Gebäudes kann urheberrechtlich schutzfähig sein, soweit ihr Aussehen nicht lediglich funktionalen Erfordernissen geschuldet ist. Ein Foto eines geschützten Gebäudes darf nur eingestellt werden, wenn es entweder von einem öffentlich zugänglichen Ort aufgenommen ist oder der Berechtigte der Verwendung des Fotos bei Freie-Waffen.com zugestimmt hat
Fotos aus dem Inneren eines Gebäudes dürfen grundsätzlich nur eingestellt werden, wenn die Berechtigten zugestimmt haben. Berechtigte sind zum einen die Person, der das Hausrecht für das Gebäude oder den betreffenden Raum gebührt, und zum anderen der Urheber des Innenraumdesigns, wenn das Design nicht lediglich durch die Funktion des Raumes bestimmt ist; dies betrifft zum Beispiel auch Fotos aus Bahnhöfen oder – in der Regel – von Veranstaltungen jeglicher Art
Fotos von militärischen Anlagen oder Wehrmitteln, aus Gerichtsverhandlungen, aus Gerichtsgebäuden, Strafvollzugsanstalten und Behörden sowie von Polizisten oder sonstigem staatlichen Sicherheitspersonal sind grundsätzlich unzulässig
Die Darstellung von Marken auf Fotos ist nur zulässig, wenn die Marke nicht wesentlicher Bestandteil des Motivs ist.
d) Fotos von Personen

Grundsätzlich gilt, dass Personen nur abgebildet werden dürfen, wenn sie hierfür ihre Zustimmung erteilt haben. Bei nicht volljährigen Personen muss das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters vorliegen
Hiervon wird zwar bei so genannten Personen der Zeitgeschichte eine Ausnahme gemacht. Da Du jedoch dem Downloader auch die kommerzielle, das heißt nichtredaktionelle Nutzung des Fotos in einem bestimmten Umfang gestattest, ist auch die Einstellung von Fotos von Personen der Zeitgeschichte bei Freie-Waffen.com nicht gestattet, es sei denn es liegt eine entsprechende Zustimmung vor
Ohne gesonderte Zustimmung dürfen Fotos von Personen jedoch eingestellt werden, wenn die abgebildete Person nur Beiwerk ist, das heißt neben dem Hauptmotiv des Fotos in der Aufmerksamkeit des Betrachters weitgehend in den Hintergrund tritt und keinen Einfluss auf das Thema des Bildes hat.
e) Hausrecht

Aufnahmen auf Privatgeländen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Inhabers des Hausrechts.
f) Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht

Fotos aus der Privatsphäre sind ohne Zustimmung der betreffenden Person unzulässig. Dies gilt zum Beispiel für Fotos, die den Garten einer Person abbilden oder durch ein Fenster gemacht sind
Unzulässig sind ebenfalls Fotos von Dingen, die einen Rückschluss auf eine bestimmte Person zulassen, so zum Beispiel von Türschildern oder Kfz-Kennzeichen.
Bitte mache Dir bewusst, dass Du für die Herkunft und den Inhalt Deiner Fotos sowohl gegenüber Freie-Waffen.com als auch den anderen Nutzern und Dritten allein verantwortlich bist. Das heißt auch, dass Du, sollte es einmal zum Streit über ein Foto kommen, Deine Berechtigung zur Verwendung des Fotos nachweisen musst.